Intrastat Meldung

Ab wann musst Du eine Intrastat Meldung abgeben?

Jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet eine Intrastat Meldung abzugeben. Dabei handelt es sich um eine systemische Meldung an das Statistische Bundesamt über die innerhalb der Europäischen Union verbrachten Waren und Dienstleistungen. Diese sind wertmäßig zu erfassen und mitzuteilen, damit die europäischen Einzelstaaten mit Hilfe der Daten eine Außenhandelsstatistik erstellen können.

Wer muss die Intrastat Meldung abgeben?

Grundsätzlich sind beide Geschäftsparteien zu einer Meldung verpflichtet. Das ist einfach darin begründet, das im Versendungsfall das Unternehmen in Land A eine Ausfuhrmeldung abgeben muss und der Unternehmer in Land B eine Einfuhrmeldung. Da es unterschiedliche Länder sind wird der Geschäftsvorfall unterschiedlich erfasst und geht folglich auch anders bewertet in die Außenhandelsbilanz ein.

Nehmen wir unseren Beispiel-Bernd, der wieder einmal ein gutes Geschäft gemacht und Ware aus seinem Lager in Deutschland an einen Abnehmer in Frankreich verkauft hat. Er hat Fitness-Bekleidung im Nettowert von 5.000 Euro an ein Fitness-Studio in Lyon verkauft, das die Ware an seine Mitglieder verkaufen will.

Bernd muss als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer die Ware in Deutschland entsprechend über die Intrastat Meldung als Ausfuhr melden. Das Lyoner Fitness-Studio erfasst in seiner französischen Intrastat Meldung die Warenbewegung entsprechend als Einfuhr mit einem Wert von 5.000 Euro.

Wann muss die Intrastatmeldung abgegeben werden?

Die Intrastat Meldung muss jeweils zum 10. des Folgemonats abgegeben werden. Das ist für den Unternehmer sehr einfach zu merken, da er hier auch unter normalen Umständen seine Steuerdaten übertragen muss.

Eine Fristverlängerung wie du sie als Unternehmer beim Finanzamt beantragen kannst, gibt es bei der Intrastatmeldung nicht.

WICHTIG: Die Intrastat Meldung ist in dem Land abzugeben, in dem dein Unternehmen steuerlich registriert ist. Egal wo du als Person gemeldet bist (oder auch abgemeldet bist), ist immer der Sitz der Unternehmung ausschlaggebend. Mit beispielsweisem Sitz auf Zypern, in Spanien oder Estland ist die Meldung an die dortigen Behörden zu melden.

Wie muss die Intrastat Meldung abgegeben werden?

Die Meldung erfolg grundsätzlich auf dem systemischen Weg. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden stellt hier die Software IDES (Intrahandels-Daten-Erfassungs-Software) kostenlos zur Verfügung. Hier muss die entsprechende Erklärung ausgefüllt und übertragen werden, damit die Pflicht-Aufgabe als erledigt betrachtet werden kann.

Eine Meldung in Papierform ist nicht mehr möglich. Vor einigen Jahren erhielt das Statistische Bundesamt von jeder Bewegung am Zoll des Mitgliedslandes eine entsprechende Kopie der Einfuhr- oder Ausfuhrunterlagen. Seit der Pflicht die Einfuhrmeldung als auch die Ausfuhrmeldung elektronisch vorzunehmen, ist diese Möglichkeit entsprechend entfallen. Folglich ist nun über die Intrastatmeldung der Unternehmer in der Pflicht seine Warenbewegungen mit anderen Mitgliedsländern zu melden.

Wer ist von der Intrastat Meldung befreit?

Grundsätzlich ist jeder Unternehmer der innergemeinschaftliche Lieferungen nach dem Umsatzsteuergesetz einführt oder ausführt meldepflichtig. Das bedeutet konkret zwei Dinge:

  • Jeder Unternehmer mit Sitz in Deutschland ist zur Meldung in Deutschland verpflichtet
  • Für Privatpersonen entfällt die Meldepflicht für die Intrastat Meldung

Als zusätzliche Erleichterung sind Unternehmer in Deutschland von der Meldepflicht befreit, wenn ihre Einfuhren kleiner 500.000 Euro pro Jahr und/oder ihre Ausfuhren kleiner 800.000 Euro pro Jahr sind (Stand Januar 2017).

WICHTIG: Die Höhe der Ausnahmebeträge ist individuell je Mitgliedsstaat geregelt und kann von diesem auch entsprechend geändert werden.

Hast du deinen Sitz in Estland, musst du bereits bei einem Wert von 200.000 Euro bei der Einfuhr und/oder 130.000 Euro bei der Ausfuhr eine Meldung abgeben. Zypern ist hier mit 100.000 Euro bei der Einfuhr und 55.000 Euro bei der Ausfuhr noch niedriger festgelegt. Der in der EU niedrigste Wert liegt bei Malte mit 700 Euro bei der Einfuhr und/oder Ausfuhr.

Hier kannst Du einseits die jeweils verantwortliche Behörde für jeden Mitgliedsstaat einsehen als auch die Meldegrenzen mit dem aktuellsten Stand (Mai 2016).

Ab wann musst du denn nun eine Intrastatmeldung abgeben?

Nach den vielen Erklärung nun die Rückkehr zur Ausgangsfrage und direkt an unserem Beispiel erläutert.

Wie du weißt ist Bernd in Deutschland ansässiger Unternehmer, der Lieferungen und Leistungen nach dem UStG erbringt. Somit ist er grundsätzlich dazu verpflichtet die Intrastat Meldung abzugeben.

Verkauft Bernd nun pro Monat durchschnittlich für 75.000 Euro innergemeinschaftlich in andere EU-Staaten, wird er die Meldegrenze von 800.000 im November erreichen. Erst ab dann unterliegt er der Meldepflicht. Er muss nicht das gesamte Jahr „nachmelden“, sondern nur die Mengen für über dieser Meldegrenze liegen. Seine Meldung im November würde also 75.000 Euro pro Monat x 11 Monate = 825.000 Euro abzüglich der Freigrenze von 800.000 Euro bei der Ausfuhr, also Meldemenge von 25.000 Euro. Im Dezember müsste er dann die vollen 75.000 Euro melden.

Das bedeutet, dass der Unternehmer erst ab dann meldet, wenn er die Freigrenze überschritten hat und auch dann nur die Mengen, die ab dann über der Meldegrenze anfallen.

Gleiches gilt für den Wert bei der Einfuhr. Ein Aufaddieren der Beträge ist nicht vorgesehen, das heißt es gibt immer eine „wenn-dann-Beziehung“. Wenn die Meldegrenze der Intrastatmeldung bei der Einfuhr überschritten ist, muss die Menge bei der Einfuhr gemeldet werden, nicht aber die der Ausfuhr. Und das Gleiche umgedreht: ein Überschreiten der Meldegrenze bei der Ausfuhr bedingt nicht, dass die Einfuhrmengen gemeldet werden müssen.

Fazit zur Intrastat Meldung

Die Meldung haben nicht unbedingt alle Unternehmer auf dem Radar. Gerade dann wenn du beispielsweise als Kleinunternehmer in Deutschland startest, bist du von der Meldung natürlich befreit. Du solltest dir dennoch die Meldegrenzen irgendwo im Kopf abspeichern. Wenn du sie dann einmal überschreiten solltest, rutscht du entsprechende in die Meldepflicht und musst dieser nachkommen. Wie du siehst ist die Meldung aber kein Hexenwerk, wenn du einmal verstanden hast worum es dabei geht.

Wenn du Fragen hast, sprich uns gerne an oder schreib uns in die Kommentare

Ein Gedanke zu „Ab wann musst Du eine Intrastat Meldung abgeben?“

  1. Unternehmer in Deutschland sind von der Meldepflicht befreit, wenn ihre Einfuhren kleiner 800.000 Euro pro Jahr und/oder ihre Ausfuhren kleiner 500.000 Euro pro Jahr betragen.
    Im Text steht es umgekehrt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert