Amazon FBA Fees

Amazon FBA Fees: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Amazon FBA Verkaufsgebühr etc. – Welche Kosten Du bei Amazon FBA unbedingt beachten musst!

Amazon FBA Fees allgemein

Wer sich etwas ausführlicher mit Amazon FBA beschäftigt, dem wird schnell klar, dass es mit verschiedensten Kosten, also Amazon FBA Fees und einem gewissen Kapitaleinsatz verbunden ist. Das geht von der Gewerbeanmeldung über die Bestellung von Warenmustern, Kosten für Online-Tools und gegebenenfalls Rechnungsprogramm, EAN Nummern, Verpackungslizenzierung, Betriebshaftpflichtversicherung, Markenanmeldung, Logodesign, Steuerberater bis hin zu den Kosten für den tatsächlichen Warenkauf, also Einkaufspreis, Versandkosten, Einfuhrumsatzsteuer (EUST), Zoll und dann FBA- sowie Amazongebühren.

Einige der erwähnten Amazon FBA Fees sind einmalig wie zum Beispiel die Gewerbe- oder die Markenanmeldung. Die meisten der Kosten gehören jedoch zu den laufenden, regelmäßig anfallenden Kosten wie z.B. Versicherung und natürlich die Amazon FBA Fees im Zusammenhang mit der jeweiligen Warenbestellung. Und um genau diese Kosten, zu denen siehe oben auch der Zoll und die EUST gehören, soll es in diesem Artikel gehen.

Amazon FBA Sendung aus China – Welche Amazon FBA Fees fallen an? Step by step

Immer wenn Du für Amazon FBA Waren aus einem Drittland (z.B. China) in die EU importierst, musst Du Dir unter anderem Gedanken über die Einfuhr-Zollabfertigung und damit zusammenhängende Amazon FBA Fees machen. In diesen Fällen greift keine Frei-Mengenregelung wie es beispielsweise im Reiseverkehr oder bei der Bestellung eines Samples der Fall sein kann (bis zum Warenwert von 50 Euro, siehe dieser Artikel) und folglich wird per Steuerbescheid festgelegt, welche Einfuhrabgaben Du zu leisten hast. Wir betrachten hier nun einen für Amazon FBA derzeit sehr beispielhaften Fall, nämlich die Amazon FBA Fees bei einer Bestellung (D)einer Ware aus China und direktem Transport ins Amazon Lager in Deutschland. Der Lieferant druckt also die FNSKU oder EAN Nummer direkt in China auf die Ware, so dass diese direkt ins Amazon Lager gehen kann.

Amazon FBA Fees anhand eines Beispiels

Lass uns die Kosten anhand eines Beispiels schrittweise durchgehen. Sagen wir, wir importieren fünfhundert Sporttaschen aus Baumwolle aus China nach Deutschland ein. Die Taschen:

  • sind für den Verkauf auf die Abmaße 45x34x10 cm verpackt,
  • wiegen inklusive Verpackung einzeln 2,6 kg,
  • kosten im Einkauf „AbWerk“ 4 Euro,
  • werden für Frachtkosten bis EU Grenze in Höhe von 1000 Euro befördert und
  • für Frachtkosten national bis ins Amazon Lager in Höhe von 200 Euro befördert.

Der komplette Einkaufspreis beträgt also 2000 Euro.

Betrachten wir nun schrittweise und so zu sagen zeitlich chronologisch die beim Import anfallenden Amazon FBA Fees:

1. Rechnungspreis und Frachtkosten, abhängig von der Lieferbedingung

Quasi die Basis für die weiteren Kosten ist der Rechnungspreis samt Lieferbedingung. So kann es zum Beispiel sein dass Dein Lieferant Dir – wie in unserem Beispiel – die Ware „EXW“ verkauft, also zu einem „Ex Works“ Preis. Auf deutsch: AbWerkPreis. Das bedeutet, dass alle Kosten ab dem Werk in China wie insbesondere der Transport bis ins Amazon Lager und Zoll sowie EUST addiert werden müssen.

Oder aber Du kaufst die Ware „DDP“, was „delivered duty paid“ bis zum Bestimmungsort (Amazon Lager) bedeutet. Auf deutsch: „Geliefert und verzollt“, und zwar bis zum Bestimmungsort. Eine sehr praktische und komfortable Sache, weil der Verkäufer in diesem Fall die Verantwortung (also auch die Einfuhrabwicklung) und alle Kosten bis zum Bestimmungsort trägt.

Mehr zu den verschiedenen Lieferkosten kannst Du hier nachlesen: Incoterms – Internationale Lieferbedingungen

Mögliche Ersparnis! – Achte auf die Aufteilung der Frachtkosten

Auf jeden Fall müssen insgesamt erstens die Frachtkosten bis zur EU Grenze, zweitens die EUST, drittens der Zoll und viertens die innereuropäischen Frachtkosten bis ins Amazon FBA Lager gezahlt werden. Wichtig ist, dass Du oder der Spediteur, der für Dich die Einfuhrabfertigung übernimmt, auf die Lieferbedingung achte(s)t und nur die Frachtkosten bis zur EU Grenze in der Zollanmeldung angib(s)t. Die Frachtkosten innerhalb der EU sind für die Berechnung von EUST und Zoll irrelevant.

Hier ist also Einsparpotenzial vorhanden und wenn Dir das mit der Zollanmeldung zu kompliziert ist bzw. Du es gerne abgeben möchtest, dann kannst Du uns oder einen Zolldeklaranten gerne damit beauftragen. Schreib’ uns einfach eine Mail und wir sprechen Dein Anliegen durch, bevor Du die Dienstleistung bezahlst. In solchen Fällen hast Du mit dem Zoll-Papierkram nichts zu tun und zahlst die Einfuhrabgaben bequem per Rechnung an den beauftragten Dienstleister.

Unser Beispiel:

In unserem Beispiel ist die Lieferbedingung „EXW“, der Einkaufspreis beträgt 2000 Euro und die Frachtkosten bis EU Grenze 1000 Euro. Macht insgesamt 3000 Euro bis zur EU Grenze.

2. Die Einfuhrabgaben: Zoll und EUST

In jedem Fall ist beim Import in die EU die EUST fällig und gegebenenfalls auch Zoll. Die EUST wird in Deutschland mit 19% bemessen und entspricht unserer Mehrwert- bzw. Vorsteuer. Der Zollsatz variiert und nicht alle Waren sind heutzutage noch mit einem Zollsatz belegt.

Kleiner Exkurs zur EUST: Die EUST bzw. Mehrwertsteuer müssen alle Amazon FBAler zahlen. Sowohl Unternehmer als auch Kleinunternehmer zahlen die EUST (erstmal) direkt beim Import. Kleinunternehmer (beachtet die Grenzen 17.500 und 50.000 Euro) können hier keinen Vorsteuerabzug geltend machen, bekommen die EUST also nicht erstattet.

Das bedeutet gleichzeitig, dass Du als Kleinunternehmer die Mehrwertsteuer, die beim Verkauf anfällt, einbehalten darfst, diese also nicht ans Finanzamt abführen musst. Und dies bedeutet letztlich sogar einen finanziellen Vorteil als Kleinunternehmer im Vergleich zum Unternehmen, denn somit zahlst Du die Mehrwert- bzw. EUST als Kleinunternehmer auf einen geringeren Preis als ein Unternehmer, nämlich auf den „Importpreis“ statt auf den Verkaufspreis, der normalerweise höher ist. Somit ist die Mehrwertsteuerbelastung für Kleinunternehmer geringer als für ein Unternehmen, als welches Du zwar zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, die EUST also nach dem Import vom Finanzamt erstattet bekommst, letztlich aber beim Verkauf zahlen musst, da Du die Steuer hier für den Staat einsammelst und dann an das Finanzamt abführen musst.

Hilfreich bezüglich der Mehrwertsteuer ist auch folgender Artikel: Unumgänglich auch für Gründer – die Mehrwertsteuer von für-gründer.de

Der Zoll

Über die EUST hinaus können wie erwähnt auch Zölle anfallen. Auch wenn die Zölle heutzutage immer weiter gesenkt werden (auf Grund von Freihandelsabkommen z.B.), fallen beim Import aus insbesondere China häufig noch Zölle an, da zw. der EU und China kein Präferenzabkommen besteht. Der Zollsatz dürfte dabei in der Regel zwischen 1% und 10% liegen. Dies hängt von der Zolltarifnummer ab, die Du unverbindlich beim Zoll erfragen oder verbindlich beantragen kannst. Wir empfehlen Dir übrigens diesen Schritt hin zur verbindlichen Zolltarifauskunft, denn mit dieser hast Du Rechtssicherheit bezüglich des Zollsatzes und somit auch der Einfuhrabgaben und brauchst Dir keine Sorgen über die nächste Zollprüfung und eventueller Nachzahlungen machen. Gerne übernehmen wir dies für Dich. Die nötigen Infos dazu findest Du hier.

Wenn Du die Zolltarifnummer kennst, kannst Du den Zollsatz hier recherchieren: Elektronischer Zolltarif

Aus guter Erfahrung sage ich jedoch, dass die Zolltarifnummer vom Lieferanten oder Spediteur nicht immer die Richtige ist. Und Rechtssicherheit hast Du siehe oben nur mit einer verbindlichen Zolltarifauskunft.

Unser Beispiel:

Sagen wir, unsere Baumwoll-Sporttasche ist nicht handgearbeitet, dann lautet die Zolltarifnummer 4202 9291 90 0 und der Drittlandszollsatz beträgt 2,7%.

Achtung: Der Zolltarif kann je nach Materialzusammensetzung ziemlich kompliziert sein. Insbesondere bei Spinnstoffen. Daher halten wir es hier mit Baumwolle beispielhaft einfach. Der Zoll berechnet sich wie folgt:

3000 Euro x 19% = 570 Euro EUST

3570 Euro x 2,7% = 96,39 Euro Zoll

Insgesamte Amazon FBA Fees bisher: 3.666,39 Euro.

3. Eventuelle Zollermäßigung – Wie kannst Du ggf. Amazon FBA Fees sparen?

In Schritt 1 haben wir Dir bereits gezeigt, dass Einsparpotenzial bei der Zollanmeldung der Frachtkosten bestehen kann, zum Beispiel bei der Lieferbedingung DDP. Dies ist dann bei Schritt 2 zu berücksichtigen. Im Beispiel haben wir die Frachtkosten bis zur EU Grenze schon korrekt beim Zoll angemeldet. Nun müssen die inländischen Frachtkosten also noch addiert werden (200 Euro). Bei der Lieferbedingung EXW können wir an dieser Stelle also kein Geld sparen.

Darüber hinaus gibt es je nach Zolltarifnummer und Drittland Zollermäßigungen, also Ausnahmen vom Regelzollsatz, der auch Drittlandszollsatz genannt wird (hier 2,7%). Das nennt sich dann Zollpräferenz und bedeutet, dass der Zollsatz (nicht die EUST) ermäßigt ist (bis hin zu 0%). Wesentliche Voraussetzung ist wie bereits angedeutet, dass die EU mit dem Drittland ein Präferenzabkommen abgeschlossen hat. Um es einfach und gleichzeitig für FBA sehr relevant zu halten, bleiben wir hier beim Fall der Einfuhr aus China: Mit China hat die EU kein Präferenzabkommen und somit ist hier nur der Drittlandszollsatz relevant. Das bedeutet gleichermaßen, dass es in unserem Beispiel auch diesbezüglich kein Einsparpotenzial gibt.

Allerdings ist eine Zollermäßigung im Verhältnis zum Aufwand wie insbesondere den dann zu erbringenden Unterlagen wie Direktbeförderungsnachweis und Präferenznachweis bei den heutzutage eher niedrigen Zollsätzen ohnehin eher zu vernachlässigen.

Unser Beispiel:

Bei der Einfuhr aus China gibt es (leider) kein Einsparpotenzial auf Grund eines Präferenzabkommens und die Transportkosten von 200 Euro müssen nach EUST und Zoll nun noch berücksichtigt werden.

4. Die „wahren“ Amazon FBA Fees, Teil 1: Amazon FBA Lagergebühr

Die Amazon Lagergebühr wird auf monatlicher Basis und abhängig vom Volumen in Kubikmetern für alle Einheiten berechnet, die Du in einem Amazon-Versandzentrum lagerst. Die Lagergebühren werden meist zwischen dem 7. und 15. des Folgemonats abgebucht. Nachlesen und berechnen kannst Du dies kurz und einfach bei Amazon direkt

Unser Beispiel:

Für das 2,5 kg schwere und 30x30x10 cm große Paket zahlst Du ungefähr 13 Eurocent Lagergebühr monatlich. Bei 250 Einheiten im Schnitt also ca. 30 Euro Lagergebühr pro Monat.

5. Die „wahren“ Amazon FBA Fees, Teil 2: Amazon FBA Versandgebühr

Die Versandgebühr basiert auf Abmessungen und Gewicht der ausgehenden Sendung. Das kannst Du übersichtlich hier nachlesen: Amazon FBA Versandgebühren

Unser Beispiel:

Bei 2,6 kg und keiner Überschreitung der Standardgröße von maximal 45x34x26 cm beträgt die Versandgebühr 4,18 Euro (beim Verkauf über Amazon Deutschland). Bei z.B. 100 verkauften Sporttaschen also monatlich 418 Euro Verkaufsgebühr.

6. Die „wahren“ Amazon FBA Fees, Teil 3: Amazon FBA Verkaufsgebühr

Wir betrachten hier die Verkaufsgebühr, die prozentual pro verkauftem Artikel auf den jeweiligen Verkaufspreis von Amazon erhoben wird. Die monatlichen Amazon FBA Kosten in Höhe von derzeit 39 Euro (Stand Dezember 2016) lassen wir also außer Betracht.

Die Amazon Verkaufsgebühr ist in Warenkategorien unterteilt und bewegt sich zwischen 7% für Computer und 45% für Zubehör für Amazon FBA Geräte. In der Regel beträgt die Gebühr 12% oder 15%. In einigen Kategorien gibt es eine Mindestgebühr, meist 0,50 Euro. Wenn die prozentuale Gebühr also geringer als der Mindestbetrag ist, wird die Mindestgebühr erhoben. Auch dies kannst Du direkt bei Amazon nachlesen: Amazon FBA Verkaufsgebühr

Unser Beispiel: Für Artikel der Kategorie Sport & Freizeit liegt die Verkaufsgebühr bei 15%. Wenn Du die Sporttasche also für bsw. 15 Euro verkaufst, dann sind das 2,25 Euro Verkaufsgebühr pro Stück.

Unser Beispiel, Zusammenfassung:
  • 2000 Euro Rechnungspreis
  • 1000 Euro Versandkosten bis EU Grenze
  • 570 Euro EUST
  • 96,39 Euro Zoll
  • 200 Euro inländische Transportkosten
  • 0,13 Euro Lagergebühr x 500 = 65 Euro Lagergebühr
  • 4,18 Euro Versandgebühr x 500 = 2090 Euro
  • 2,25 Euro Verkaufsgebühr x 500 = 1125 Euro

Insgesamt: 7.146,39 Euro Amazon FBA Fees.

Verkaufserlös bsw.: 500 x 15 Euro = 7.500 Euro.

Gewinn (ohne Kosten für Marketing etc.) = 353,61 Euro

Und nun zu dir: welche Erfahrungen hast du gemacht? Welche Fragen hast du zu unserer Darstellung der Amazon FBA Fees?

10 Gedanken zu „Amazon FBA Fees: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Amazon FBA Verkaufsgebühr etc. – Welche Kosten Du bei Amazon FBA unbedingt beachten musst!“

  1. Hallo Malte

    Vielen Dank für die nützlichen Infos.
    Wie sieht die Situation aus wenn ich mein Unternehmen in der Schweiz, sprich ausserhalb der EU habe und dann von China ins Amazon Lager in DE importieren möchte? Benötige ich dann die deutsche EORI-Nr.?

    Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüsse

    1. Hallo Lars,

      das ist eine komplizierte Frage, die mit den Zollbehörden abgeklärt werden sollte. Für mein Verständnis wäre es eine vorrübergehende Lagerung in einem zollfreien Raum, die nach Schweizer Zollrecht behandelt werden müsste. Abhängig davon wohin der Kauf am Ende versandt wird, muss die Ware dann zollrechtlich behandelt werden. Da sich aber in jedem Fall Drittlandsware auf europäischen Zollgebiet bewegt wird eine EORI-Nummer benötigt. Sofern Du bereits in der Schweiz eine Nummer hast, kannst Du diese bei der Direktion Weiden auf Dich als Wirtschaftsbeteiligten hinterlegen lassen.

      Hilfreich sind hier die FAQ vom Zoll

      Gruß

  2. Danke für den tollen Artikel. Zwei Fragen habe ich. Wann werden mir die Zollgebühren und die EUST in Rechnung gestellt? Kommen die Artikel erst zu mir wenn ich die offenen Posten überwiesen hab oder später per Rechnung?
    Die Sache mit der EAN. Muss ich EAN Nummern kaufen und Zuhause labeln oder reichen die Label (grad nicht die korrekte Bezeichnung zur Hand) die Amazon einen zur Verfügung stellt zum selbst ausdrucken und aufkleben.

    Vielen Dank schon mal im Vorraus.
    Gruß,
    Flo

    1. Hallo Flo, vielen Dank für dein Lob.

      Zu deinen Fragen.

      Zolltarif und Einfuhrumsatzsteuer: offiziell sind diese zu zahlen, bevor du die Ware erhältst. Meldest du deine Ware also selbst zur Verzollung an musst du die entsprechenden Gebühren vorab zahlen. Importierst du aber beispielsweise über einen Paketdienstleister wie die DHL oder DPD und hinterlegst dort deine Zollnummer, kannst du den Paketdienstleister mit der Verzollung beauftragen. Meistens erhältst du dort per Brief oder Mail ein Schreiben, wo du genau das tun kannst. Das kostet dann ein paar Euro Abwicklungsgebühr und Kapitalbereitstellungsgebühr, weil der Dienstleister beim Zoll in Vorleistung geht. In einer solchen Konstellation kann es danan passieren, dass du die Ware hast, bevor DU sie als Unternehmer bezahlt. Allerdings ist sie dann bereits verzollt un du schuldest dem Verzoller das Geld.

      EAN
      Soweit ich weiß stellt Amazon keine eigenen EAN zur Verfügung, sondern lediglich Scheine, die dem Paket beigefügt werden müssen. Anhand dieser Barcodes kann Amazon dann später die avisierte Sendung besser zuordnen und vereinnahmen. Sicherlich kann Amazon dir EAN zur Verfügung aber stellen, aber das wird dann ein paar Euros kosten. Bei kleinen Mengen würde ich dir dazu raten, da dir alternativ bei der GS1 einen eigenen EAN-Kreis kaufen musst. Dort gibt es aber leider noch nicht einzelne EAN zukaufen, sondern in 100er Paketen, was entsprechend teuer ist.

  3. Top Artikel Malte! Danke für die ganzen Infos!
    Es gibt aber glaube ich einen kleinen Fehler bei der Verkaufsgebühr: Laut Amazon’s Webseite (https://services.amazon.de/programme/online-verkaufen/preisgestaltung.html) wird die Gebühr als Prozent vom (Produktpreis + Versandpreis) –> Wenn man die Tasche für 15eur verkauft + 4,18eur Versandskosten –> bei 15% macht es 2.877eur Verkaufsgebühr (was Amazon nimmt) und 16.303 werden auf dem Konto gutgeschrieben. Ich könnte mich irren, aber so habe ich es verstanden.
    Ansonsten hätte ich eine Frage, und zwar ähnlich zu Lars‘ Frage: Wie wäre es, wenn ich mein Unternehmen in Estland (EU Land) habe und dann von China ins Amazon Lager in DE importieren möchte? und die Ware natürlich weiterhin in DE verkaufen möchte? Darf man überhaupt sowas? Und wenn ja, brauche ich ein deutsches Unternehmen, oder das das in Estland basiert ist, reicht?

    LG
    Karim

    1. Guten Morgen Karim, vielen Dank für deinen Kommentar. Die Gebühren ändern sich hin und wieder, so dass es hier zu Verwerfung kommen kann. Dein Link ist genau der richtige, um die aktuellsten Informationen zu den Verkaufsgebühren zu bekommen.

      Zu deiner Frage: mit einem Unternehmen in Estland kannst du als europäisches Unternehmen ganz normal Ware in die EU einführen und verkaufen. Ob die Ware dabei lagernd in Estland, Deutschland oder sonstwo in der EU ist, spielt keine Rolle. Du musst hier lediglich bei der Verzollung entsprechend, dass du als estnisches Unternehmen auch die Erklärung beim dortigen Zollamt machen musst. Hierzu brauchst du wieder eine estnische EORI-Nummer, die du dort ohne Probleme beantragen kannst. Also, eigentlich kein Hexenwerk 🙂

      Viele Grüße
      Tobias

      1. Hallo Tobias

        Bin gerade dabei mit Amazon FBA zu starten und dieser Kommentar trifft es auf den Punkt. Meine Frage dazu: Wenn ich ein Nicht-EU Unternehmen bin (US LLC) und mir Ware von China direkt ins Amazon.de Lager schicken lasse, muss ich dann grundsätzlich auch die EUST bezahlen, oder nicht, da ich ja nicht in Deutschland ansässig bin?

        Falls ja, gilt auch bei meiner US LLC die gleiche Einteilung in „Kleinunternehmer“ und „Unternehmer“ abhängig vom Umsatz? Mit anderen Worten, wenn ich mit meiner US LLC 17’500 Euro, gilt auch für meine US LLC die 19% auf dem Verkaufs-Nettopreis?

        Habe ich als ausländische Firma genau die gleichen Buchhaltungspflichten gegenüber dem Deutschen Finanzamt?

        Schon jetzt mal vielen herzlichen Dank für Deine Antwort!
        Lieber Gruss, Dave

  4. EAN
    Für eine genaue Kalkulation sollte auch bedacht werden, dass EAN bei GS1 nicht gekauft, sonder nur „gemietet“ erworben werden können. Jedes Jahr flattert eine Rechnung für angebliche Verwaltungskosten ins Haus. Stell man die Zahlung ein, untersagt GS1 die Nutzung der erworbenen EAN. Das dann mit der Begründung, Deine EAN nun gerne an andere veräußern zu wollen.

    1. Hallo Maximilian, vielen Dank für deinen Kommentar.

      Die Umsatzsteuer führst du an dein zuständiges Finanzamt ab. Zuständig ist dasjenige FA, wo dein Geschäftssitz ist bzw. du dein Gewerbe angemeldet hast. Das „Abführen“ geschieht dabei dann entsprechen über die Umsatzsteuervoranmeldung, die du je nach festgelegtem Turnus beim FA einreichen musst. Insofern ist der Betrag unbedingt mit einzukalkulieren, wird aber erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeführt. Am besten sprichst du mit deinem Steuerberater oder Finanzamt einmal, wie es bei funktioniert – ich kenne mich leider im AT-Gesetz nicht aus.

      Viele Grüße
      Tobias

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