Was ist die EFTA und welche Vorteile hast Du deswegen?

Die Begrifflichkeit EFTA steht für „European Free Trade Association“. Es handelt sich bei der EFTA um eine internationale Organisation, deren Absicht es war eine Freihandelszone aufzubauen. Diese sollte mit der damaligen EWG, also der späteren Europäischen Gemeinschaft konkurrieren.

Wer ist die EFTA und was ist ihr Ziel?

Gegründet wurde die Organisation 1960 in Stockholm. Das Übereinkommen der Gründungsstaaten bestand darin das Wachstum und den Handel untereinander zu forcieren. Es handelt sich also um die Einrichtung einer Freihandelszone.

Gründungsmitglieder waren:

  • Schweden
  • Dänemark
  • Norwegen
  • Österreich
  • Portugal
  • Schweiz
  • Vereinigte Königreich

Später folgten hierzu noch:

  • Island (1970)
  • Finnland (1986)
  • Liechtenstein (1991)

Was ist die EFTA heute?

Heute umfasst die Staatenbund nur noch die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Das entspricht einer Fläche von rund 500.000 Quadratkilometer und 14 Millionen Einwohnern. Im Gegensatz zur Europäischen Gemeinschaft ist die Organisation beziehungsweise die Freihandelszone also deutlich kleiner. Grund hierfür waren vor allem die Abwanderungen von Dänemark, dem Vereinigten Königreich, Portugal, Schweden und Österreich zur EU.

Die EFTA sollte wie bereits erwähnt eine Konkurrenz zur EU sein. Ihr Ziel war es die Mitgliedsstaaten wirtschaftlich miteinander zu verflechten. Der Handel der Volkswirtschaften  sollte gestärkt werden. Gleichzeitig wollte sie nach außen als starkes Bündnis auftreten. Sie hatte jedoch nie die Absicht die politische Verantwortung aus den einzelnen Staaten an ein zentrales Verwaltungsorgan abzugeben.

Geschichtlicher Verlauf und Niedergang der EFTA

Während der ersten Jahren nach der Gründung versuchte die Organisation ein wirtschaftliches und politisches Gegengewicht zur EG zu entwickeln. Recht früh beantragten aber Dänemark, Norwegen und das Vereinigte Königreich den Beitritt zu EG. Sämtliche Annäherungsversuche der beiden Organisationen schlugen fehl. Aufgrund der politischen Hindernisse wurde diesen Anträgen erst 1973 statt gegeben. Das Vereinigte Königreich sowie Dänemark traten aus der EFTA aus. Norwegen blieb aufgrund einer negativen Volksabstimmung weiterhin im Staatenverband.

In den 70er und 80er Jahren wurden dann bilateralen Freihandelsabkommen zwischen der EG und der EFTA geschlossen. Im Bezug auf ihre ursprünglichen Ziele hatte die EFTA damit vieles umgesetzt und erreicht. Aufgrund er geringen Mitgliederanzahl hatte sie jedoch an Wortkraft und Attraktivität verloren.

Auch ein weiterer Versuch des Zusammenschlusses zwischen EFTA und EG schlug aufgrund der politischen Änderungen in Osteuropa fehl. Seit 1995 verwaltet die Organisation innerhalb ihres Bereichs also die Grundlagen des Abkommens der Mitglieder.

Im Juni 2016 kam vor dem Hintergrund der Brexit-Entscheidung in Groß-Britannien eine Diskussion um die EFTA erneut hoch. Das Interesse war und ist sehr hoch GB wieder als Mitglied aufzunehmen. Das würde die politische Bedeutung des Verbundes deutlich stärken. Die tagesaktuellen Diskussionen darum ergeben bisher jedoch weder ein eindeutiges Bild noch eine Tendenz zu irgendeiner Lösung.

Welche Vorteile bietet die EFTA für dich als Händler und Dienstleister?

Der Handel von Waren, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der EU wurde in dem verlinkten Artikel schon hinreichend besprochen. Die enge Verzahnung der Staaten miteinander sowie der Abbau von Binnenzöllen und weiteren Handelsbarrieren ermöglicht einen weitestgehend sorglosen Handel.

EFTA-Staaten wie die Schweiz gelten als Drittland im Sinne der Europäischen Gemeinschaft. Das bedeutet, das hier entsprechende Einfuhrbestimmungen und unter Umständen Beschränkungen vorliegen. Aufgrund der Handelsbeziehungen zwischen der EG und der EFTA sind derartige Handelseinschränkungen jedoch weitestgehend abgeschafft. Auch wenn die Wirtschaftsräume politisch strikt voneinander getrennt sind, sind sie wirtschaftlich eng verbunden um den Handel im gesamten Gebiet zu erleichtern und zu forcieren.

Für dich als Händler, Verkäufer oder auch Dienstleister, der eine Ware oder eine Leistung in ein EFTA-Land verbringt, bedeutet dies vor allem Handelserleichterungen. Im Gegensatz zu anderen Drittländern wie China, Indien oder Brasilien ist der Warenverkehr mit den EFTA-Staaten erleichtert und auch oftmals ohne Zollabgaben.

Die Aussage darf aber nicht pauschal verstanden werden und muss in jedem einzelnen Fall geprüft werden. Hierzu hilft wieder die Einreihung der Waren im Zolltarif sowie die Beachtung aller dort aufgeführten Maßnahmen.

Die Erleichterungen betreffen natürlich sowohl den ausgehenden als auch den eingehenden Verkehr mit den EFTA-Staaten.

Was musst du bei der Abwicklung von Geschäften mit den EFTA-Staaten beachten

Bestehen bleibt bei solchen Vorgängen aber in jedem Fall die zollrechtliche Behandlung und Überwachung der Ware. Zwar wurde die weitestgehende Aufhebung von Handelsbeschränkungen in den Abkommen beschlossen, aber dennoch handelt es sich zollrechtlich um ein Drittland. Die Ware ist bei der Einfuhr als auch bei der Ausfuhr also beim Zoll entsprechend vorzuführen.

Die Befreiung von Zollabgaben basiert in sehr vielen Fällen auf der Vorlage eine Ursprungszeugnis. Dieses Dokument wird im internationalen Handel verwendet und wird vom Produzenten der Ware ausgestellt. Inhaltlich gibt es Auskunft über das Produktionsland der Ware. Nur die reine Vorlage des Ursprungszeugnis regelt aber lediglich die Einfuhrerlaubnis der Ware oder die Ablehnung dieser. Es entsteht dadurch kein direkter Anspruch auf Zollfreiheit

Befreiung von Zollabgaben im Handel mit den EFTA-Staaten

Für die Befreiung von den Zollabgaben ist ein sogenanntes Präferenzpapier notwendig. Genauer werde ich darauf in einem späteren Artikel eingehen. In der groben Formulierung handelt es sich dabei um eine ein- oder beidseitige Vereinbarung zur Zollbegünstigung im gegenseitigen Handel. Basis dieser Zollpräferenz ist die Herkunft und Beschaffenheit der Ware. Diese ist wiederrum im Ursprungszeugnis festgehalten. Daher entstammt die enge Verbindung der Begriffe.

Um einmal wieder auf unseren Beispiel-Händler zu sprechen zu kommen: Bernd. Bei der Einreihung seiner Ware in den Zolltarif hatte ich erklärt, wie er sich den Maßnahmenkatalog anzeigen lassen kann. Auf dieser Ergebnisseite sieht er, das für seine Ware mit der Tarifnummer 6109 9020 00 0 ein Drittlands-Zollsatz von 12% nach heutigem Stand anfällt. Dieser kann auf Basis der Vereinbarung mit der Schweiz bei Vorlage eines Präferenzpapieres auf 0% abgesenkt werden.

Und damit schließt sich dann der Kreis. Das Ursprungszeugnis alleine hat keinerlei verpflichtende Wirkung für eine Zollbegünstigung. Das Abkommen mit der Schweiz in diesem konkreten Fall sieht jedoch eine Zollbefreiung für die Ware vor, wenn ein Präferenzpapier vorgelegt werden kann.

Hier der Link zum Abkommen mit der Schweiz: Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Handelserleichterungen mit EFTA-Staaten im internationalen Warenverkehr

Wie du siehst kann man hier mit ein paar Handgriffen gute und interessante Erleichterungen für seine Waren heraus finden. Solche Fakten solltest du als Unternehmer unbedingt beachten, wenn du beispielsweise zwischen dem Import von Ware aus Fernost und der Schweiz stehst. Ich will damit nicht sagen, das die Ware aus der Schweiz oder einem anderen EFTA-Staat günstiger ist, aber die Prüfung solltest du vornehmen. Voraussetzung dafür ist natürlich das du jeweils mindestens einen Lieferanten in dem Land hast 🙂

 

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