Was macht ein Amazon Seller und was muss er zollrechtlich beachten?

Die Begriffe Fullfilment by Amazon (FBA) oder Amazon Seller tauchen heutzutage in vielen Beiträgen und Foren auf, wenn man sich über den nebenberuflichen Start in ein Business informieren möchte. Das sogenannte FBA-Business ist eine eine sehr interessante Möglichkeit die ersten unternehmerischen Schritte zu gehen. Aber wie bei allem ist der schnelle Reichtum nur eine Illusion und es gibt Stolpersteine,  die unbedingt beachtet werden müssen. Wir möchten hier die Herausforderungen beleuchten, die ein FBA-Unternehmer mit dem Zoll haben kann.

Was ist ein Amazon Seller überhaupt?

Auf der Plattform Amazon werden Produkte angeboten, die unter anderem in den Lägern von Amazon liegen. Für dich als Unternehmer gibt es nun zwei Möglichkeiten ebenfalls Ware auf Amazon zu verkaufen.

  1. Du kannst dich dort als Verkäufer registrieren und deine Ware anbieten, die in deinem Lager liegt. Sobald ein Kunde bei dir kauft erhältst du von Amazon entsprechend die Auftragsbestätigung, verpackst die Ware und versendest sie. Die Sendungsnummer hinterlegst du in den Kaufdetails, so dass Amazon den Kunden über den Versand informieren kann. Amazon dient also als Verkaufskanal für dich, wobei du den Versand selbst vornimmst.
  2. Du kannst dich auf Amazon als Verkäufer anmelden und deine Produkte anbieten. Die Ware kannst du direkt an ein Amazon-Warehouse schicken und dort einlagern lassen. Kauft nun ein Kunde bei dir, übernimmt Amazon selbst den Versand, ohne dass du etwas tun musst. Der Kunde bekommt die Ware und du bekommst eine Gutschrift über den Kaufpreis abzüglich der Versandkosten und Amazon FBA Fees.

Mit der zweiten Möglichkeit wollen wir uns hier näher beschäftigen, da du als Unternehmer Ware aus einem Drittland an Amazon direkt lieferst. Ein Amazon Seller ist also im Sinne des FBA-Business jemand, der seine Ware in einem Drittland herstellen lässt und die gesamte Verkaufsabwicklung Amazon in ihrem Lager überlässt (und dafür ein paar Gebühren mehr zahlt).

Wer kann ein Amazon Seller werden?

Jeder! Um bei Amazon Ware verkaufen zu können, ist es notwendig ein Gewerbe anzumelden. Ob es sich dabei um einen Einzelkaufmann, eine UG oder gar eine GmbH oder jedwede andere europäische Gesellschaftsform handelt, ist vollkommen unerheblich. Wichtig ist nur, dass man eine entsprechende Steuer-ID hat, die man in dem Verkäufer-Konto auf Amazon hinterlegen kann.

Bei der Einrichtung des Verkäuferkonto sollte man unbedingt darauf achten, dass man die notwendigen Daten für den Verkauf entsprechend hinterlegt. Zwar bietet Amazon die entsprechende Verkaufs-Plattform an und kann die Rahmenbedingungen steuern, aber Verkäufer bleibst nach wie vor du. Entsprechend muss der Käufer deiner Ware über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Impressums, Wiederrufs-Möglichkeiten und so weiter informiert werden. Die Verantwortung dafür sowie die inhaltlich korrekten Daten obliegen ausschließlich dem Amazon Seller, also dir.

Was ist notwendig um als Amazon Seller Ware verkaufen zu können?

Nach dem dein Gewerbe entsprechend bei Amazon angemeldet hast und die notwendigen Angaben dort hinterlegt hast, benötigst du entsprechend Ware. Ob du hierzu einen Dropshipping-Partner wählst oder die Ware selbst bei Amazon einlagerst bleibt natürlich vollkommen dir überlassen. Speziell dann, wenn du aber Ware aus einem Drittland importierst und über das Fullfilment by Amazon (FBA) deine Ware verkaufst, solltest du einige weitere Dinge bedenken.

Registrierung bei den Zollbehörden über die EORI-Nummer

Importierst du mehr als drei Sendungen pro Jahr aus einem Drittland musst du deine Unternehmung entsprechend beim Zoll registrieren. Das ist relativ einfach, da du nur eine EORI-Nummer beantragen musst. Mit der Erteilung dieser Nummer bist du entsprechend berechtigter Wirtschaftsbeteiligter in der EU. Die EORI-Nummer identifiziert dich beim Zoll entsprechend wenn es darum geht, dass eine Sendung in den freien Verkehr überführt werden soll.

Können wir dir helfen die EORI-Nummer zu beantragen? Schreib uns gerne an.

Abgabe einer Verzollungs-Erklärung

Sobald deine Sendung in dem Drittland auf den Weg gebracht wurde, solltest du jemanden mit der Verzollung der Ware beauftragen. Wer als Amazon Seller und FBAler Ware verkauft, ist gut damit beraten, dies durch den Frachtführer wie DHL, EMS oder Fedex vornehmen zu lassen. Die Paketdienstleister haben eigene Abteilungen dafür und die Kosten für die Dienstleistung sind überschaubar.

Du musst an der Stelle insofern Hilfestellung leisten, als dass du dem Zollagenten mitteilen musst, um welche Ware es sich handelt. Wichtig ist hierbei die Warentarifnummer mit der die Ware verzollt werden soll sowie die Angaben zum Kauf (Menge, Preis und Frachtkosten sowie Bezugsland). Mit Hilfe der Angaben kann der Dienstleister die Verzollung der Ware vornehmen und die Erklärung beim Zoll entsprechend einreichen.

Ausgleich der Zollabgaben und der Einfuhrumsatzsteuer

Mit dem Antrag auf der Verzollung der Ware und der Freigabe der Zollbehörden entstehen entsprechende Zollabgaben, die zu leisten sind. Oftmals strecken die Dienstleister diese Kosten vor und stellen sie separat in Rechnung, allerdings verlangen sie hierfür eine Kapitalbereitstellungsgebühr. Du kannst bei deinem Frachtführer selbst oder den Versandunterlagen entsprechend deine Kontoverbindung hinterlegen. Der Zoll kann die Kosten direkt von deinem Konto einziehen. Wer größere Mengen importiert, kann sich Gedanken darüber machen, ein Aufschubkonto beim Zoll einzurichten. Mit der darauf hinterlegten Sicherheit läuft der Zahlungsprozess der Zollschuld schneller ab.

Abschluss der Verzollung und Überlassung der Ware an den Amazon Seller

Mit dem Steuerbescheid vom Zoll und dem Ausgleich der Kosten ist die Ware an den Inhaber überlassen. Er kann nun frei über diese in der EU verfügen und sie verkaufen. Der klassische Amazon Seller sendet seine Ware direkt an ein Amazon Warehouse, wo sie eingelagert wird. Mit der Bestätigung der Einlagerung kannst du die Ware nun anbieten und verkaufen

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