Zollgebiet der Union

Was umfasst das Zollgebiet der Union und welche Besonderheiten gibt es?

Die EU ist ein Zusammenschluss von souveränen Staaten mit einem Zollgebiet der Union. Neben vielen gemeinsamen politischen Zielen wurde in der Unionsgemeinschaft aber auch ein Handelsabkommen definiert. Dieses sieht den freien, unbeschränkten Wirtschaftshandel der Volkswirtschaften untereinander vor.

Worauf basiert dieses gemeinschaftliche Zollgebiet der Union?

Mit Wirkung zum 01.05.2016 wurde nach jahrelangem Ringen der Unions-Zoll-Kodex (UZK) in Kraft gesetzt. Dieser löst alle gemeinschaftlichen vorherigen Regelungen ab. Bis dahin galt der Zollkodex (ZK). Wie in jeder Rechtsvorschrift oder Vertrag ist auch hier die genaue Definition des Zollgebietes zu finden. Früher war dies im Artikel 3 des Zollkodex definiert. Seit dem neuen UZK im Mai findet sich die Definition im Artikel 4 des Unions-Zoll-Kodex wieder.

Hier findest Du die aktuelle Aufstellung der Staaten, die der Union und damit dem Zollgebiet angehören: Artikel 4 UZK

Wichtig ist an der Stelle zu beachten, dass es eine Reihe Ausnahmen gibt. Je nachdem mit wem man Handel treibt, kann man durchaus mit einer der Ausnahmen zu tun haben.

  • Deutschland: sowohl die Insel Helgoland (Nordsee) als auch das Gebiet von Büsingen (in der Schweiz) gelten nicht zum Zollgebiet der Union
  • Spanien: die Städte Ceuta und Melilla gehören zwar zum spanischen Staat, liegen aber auf nordafrikanischem Boden. Sie sind vom Zollgebiet der Union ausgeschlossen
  • Frankreich: nicht zum Zollgebiet der Union gehören die Übersee-Departements, die in der Karibik liegen
  • Italien: auf italienischem Boden sind ausgeschlossen die Gemeinde Livigno und Campione d’Italia sowie Teile des Luganer Sees
  • Monaco: gehört mit dem Vertrag aus 1963 zum Zollgebiet der Union
  • Zypern: mit dem Vertrag von 1960 und der Beitrittsakte aus 2003 gehört dies ebenfalls zum Unions-Zollgebiet

Welche Besonderheiten gibt es und was ist hier zu beachten?

Die Kleinstaaten Andorra und San Marino sind weder Teil der EU noch im Zollgebiet der selbigen. Gleiches gilt für die Türkei. Die Union hat jedoch mit jedem der Staaten ein eigenes Abkommen geschlossen so das eine Zollunion besteht, die Anwendung findet.

WICHTIG: Die Zollunion ist ein Abkommen, das Handelsbeschränkungen wie unter anderem Zölle aufhebt bzw. regelt. Die Pflicht zur ordentlichen, zollrechtlichen Anmeldung entfällt damit nicht.

Innerhalb der Europäischen Zollunion werden keine Zölle erhoben. Das bedeutet das der Austausch von Waren in der Gemeinschaft ohne Erhebungen funktioniert. Zollrechtlich muss der Weg der Ware aber nachvollziehbar bleiben. Genauer spricht man davon, dass die Ware auch in einer Zollunion unter der Aufsicht des Zoll steht. Als Abgabe auf die Waren ist aber im innergemeinschaftlichen Verkehr der Zollsatz „frei“ oder „0 %“ hinterlegt.

Waren, die aus Ländern wie der Türkei oder anderen angeschlossenen Staaten kommen, benötigen bei der Einfuhr in die Union einen sogenannten Ursprungsnachweis. Dieser gibt Auskunft über die Herkunft und Herstellung der Ware. Erst nach dieser Kategorisierung wird die Ware als Gemeinschaftsware oder Drittlandsware in den freien Verkehr überführt.

Regelt der Unions-Zoll-Kodex alles in der EU?

In der Gemeinschaft, die der Zollunion beigetreten ist, gilt das europäische Zollrecht, der UZK. Dieser wird durch die Durchführungsverordnung ergänzt und verwirklicht. Zusätzlich dazu gibt es in der Union eigenen Außenwirtschaftsverordnungen und das Außenwirtschaftsgesetz. Werden von der Union bestimmte Embargos, Sanktionen oder ähnliches erlassen, sind diese für alle Mitglieder für die Frist gleichermaßen zu beachten. Besonders wichtig ist noch die Dual-Use-Verordnung der Union, in der der Verkehr von Ware behandelt wird, die eine doppelte Funktion im militärischen Sinne haben können. Ein Spaten kann im Garten benutzt werden, aber auch dazu einen Schützengraben auszuheben.

Neben diese Rechtsvorschriften können auch nationale Regelungen bestehen. Diese ergänzen den UZK sowie die Verordnungen nach den rechtlichen Belangen des einzelnen Staates. In Deutschland sind das folgende Verordnungen und Vorschriften:

  • Abgabenordnung (AO) – wichtiger Teil des Steuergesetzes, der die grundlegenden Steuerarten und Besteuerungsverfahren definiert und regelt. Hier sind keine konkreten Summen oder Prozentzahlen zu finden, sondern nur die Rahmenbedingungen für die Bemessung und Berechnung von Steuern sowie die Eskalationswege. Aus diesem Grund wird die Abgabenverordnung auch als Steuer-Grundgesetz bezeichnet.
  • Umsatzsteuergesetz (UstG) – regelt die Besteuerung von Umsätzen. Darunter werden Lieferungen und Leistungen im Inland verstanden, für die Geld bezahlt wird. Ebenso werden hier Einfuhrlieferungen ins Inland sowie innergemeinschaftliche Erwerbsgeschäfte behandelt.
  • Zollverwaltungsgesetz (VollVG) – Schwerpunktmäßig wird hier die Erfassung des Warenverkehrs in Deutschland geregelt sowie die Erlangung einer zollrechtlichen Bestimmung. Zusätzlich hierzu werden die Befugnisse, Rechte und Pflichten der Zollbehörden geregelt.
  • Zollverordnung (VollV) – Die Zollverordnung regelt die örtliche Situation von Zollstellen innerhalb des Bundesgebietes (Flughäfen, Häfen, Autobahnen). Zusätzlich hierzu werden die Freigrenzen definiert sowie Zollfreiheit unter besonderen Umständen.

Das soll es zum Grundlegenden gewesen sein. Auch wenn die Übersicht nur sehr grob ist, sollte sie doch ausreichend Einblick geben, welche Verordnungen, Gesetze und/oder Vorschriften in welcher hierarchischen Reihenfolge für Dich wichtig sein könnten.

Zwei sehr wichtige Dinge an der Stelle noch:

  • Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!Generell wird unterstellt, dass jeder Unternehmer weiß was er tut. Geht der Unternehmer also den Schritt ins Drittland und sourct beispielsweise seine Ware in China, unterstellt der UZK und die nationalen Vorschriften, das sich der Unternehmer zollrechtlich informiert hat. Es empfiehlt sich also VOR dem Abschluss eines Geschäfts die rechtliche Lage dahingehend zu prüfen oder prüfen zu lassen, als später unangenehme Post von der Zollbehörde zu erhalten.
  • Der Zoll hat die gleichen Befugnisse wie das Finanzamt!Die Rechnung eines Geschäftspartners, die aus unserer Sicht falsch ist, kann man verweigern und liegen lassen. Im Zweifel lässt man es auf einen Prozess ankommen. Anders ist dies beim Finanzamt und dem Zoll. Diese Behörden brauchen den Klageweg per Gesetz nicht und können direkt nach dem fruchtlosen Verstreichen von Fristen und der Drohung in die schuldende Person oder Gesellschaft vollstrecken.

Round-Up zum Zollgebiet der Union und den Vorschriften

  • Das Zollgebiet der Union ist im Artikel 4 UZK geregelt und weist dort auch die entsprechenden, territoritalen Besonderheiten aus
  • Das Europäische Zollrecht ist maßgeblich. Es wird durch EU-weit gültige Verordnungen in der Anwendung unterstützt und erweitert.
  • Neben dem primären Zollrecht der Gemeinschaft können nationale Gesetze, Vorschriften und Erlasse die zollrechtliche Behandlung im Mitgliedsstaat noch erweitern. Diese sind zusätzlich zu beachten
  • Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
  • Der Zoll braucht nicht klagen, sondern kann vollstrecken

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