Verbindliche Zolltarifauskunft VZTA

Wer stellt Dir eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) aus?

Eine verbindliche Zolltarifauskunft schafft für Dich als Unternehmer Rechtssicherheit bei der zollrechtlichen Bewertung einer Ware. Ich hatte bereits in meinem vorherigen Artikel zum Zolltarif darauf hingewiesen, das für Dich als Unternehmer ein rechtliches Risiko bestehen kann bei der Einreihung der Ware.

Aufgrund des großen Umfangs der Datenbank kann es durchaus möglich sein, das eine Ware für mehr als ein Kapitel in Frage kommt. Daraus könnten sich abweichende Zollabgaben ergeben. Im Falle eine Nachprüfung ist eine Nacherhebung möglich, die Dich als Unternehmer vor eine finanzielle Herausforderung stellen kann.

Du solltest für Deine Ware eine verbindliche Zolltarifauskunft einholen

Fangen wir vorne an: Du bist nicht verpflichtet Dir eine verbindliche Zolltarifauskunft ausstellen zu lassen. Von den Zollbehörden wird Dir die Möglichkeit eingeräumt Deine Ware bewerten zu lassen und auf diesem Weg Rechtssicherheit zu erlangen. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht aber nicht.

Die VZTA ist vor allem ein Hilfsmittel für Dich als Unternehmer um Dein Risiko zu minimieren und Deine Kalkulation sicherer aufstellen zu können. Der Aufwand hierfür ist überschaubar, die Kosten minimal und das Ergebnis für Dich als auch für den Zoll verbindlich für einen Zeitraum von drei Jahren.

Unter diesem Aspekt ist die Einholung einer VZTA überaus bequem für Dich und schafft gleichzeitig eine Menge Unsicherheit aus dem unternehmerischen Weg. Zusätzlich dazu beschleunigt die Verbindlichkeit der Auskunft Deine Abfertigungsprozesse. Wer bei der Erstellung der Papiere für eine Verzollung eine verbindliche Zolltarifauskunft bei legt, verringert die Abfertigungszeit. Grund hierfür ist wie bereits erwähnt die Verbindlichkeit für den Zoll, das bedeutet das keine Prüfung der Einreihung der Ware vorgenommen wird. Zusätzlich dazu kannst Du die Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer-Beträge bereits vorab berechnen und erlebst hierbei keine Überraschungen.

Wie wird eine verbindliche Zolltarifauskunft beantragt?

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben jeweils eine Ansprechpartner innerhalb des Staates festgelegt. Dieser muss nicht zwingend der Gleiche sein. In Deutschland sind die Zollbehörden damit beauftragt worden, bei das Hauptzollamt Hannover in Deutschland die Erstellung der VZTA vornimmt.

Solltest Du mit Deinem Unternehmen in einem anderen Mitgliedsstaat Deinen Firmensitz haben, findest Du unter folgendem Link Deinen zuständigen Ansprechpartner: Amtsblatt C 261 in der Fassung vom 08.08.2015

Voraussetzung für den Antrag auf eine VZTA

Du kannst den Antrag auf eine verbindliche Zolltarifauskunft nur dann stellen, wenn Du dem Zoll bekannt bist. Deine Identifikation geschieht über die Dir zugeteilte EORI-Nummer, über deren Eigenschaften ich schon mal berichtet hatte. Hast Du keine EORI-Nummer, erhälst Du keine Tarifauskunft.

Innerhalb der EU sind viele verschiede Wirtschaftsräume vereint, aber auch viele Sprachen. Im Sinne des Harmonisierten Systems im Zoll ist die Antragstellung für eine VZTA standardisiert worden. Das entsprechende Antragsformular heißt „0307 – Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft“ und muss im Original ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.

Du kannst Dich hierbei vertreten lassen. Wer seine Zeit aus welchen Gründen auch immer nicht in den Antrag investieren will, auf das Ergebnis aber angewiesen ist, kann sich einen Zollagenten suchen, der den Antrag in Deinem Namen stellt. Dies ist entsprechend auf dem Papier zu dokumentieren.

Warum ist es ratsam Dir einen Dienstleister zu suchen?

Jeder von uns ist in der Lage sich in das Wesen des Zoll einzuarbeiten. Das ist aber nichts was man nebenbei macht und es ist auch nichts wo ein paar Kenntnisse an der Oberfläche ausreichen. Wer eine verbindliche Zolltarifauskunft beantragen will, der sollte wissen was er dort einträgt und wie die Felder trotz Standardisierung zu verstehen sind. Daher kann es einige Stunden dauern, bis man den Antrag fertig ausgestellt hat.

Ich kann Dir an der Stelle nur empfehlen sofern es keinerlei Vorkenntnisse im Zoll gibt, Dir einen Zollagenten zu suchen der den Antrag für Dich übernimmt. Wer als Laie hier zwar mit bestem Wissen und Gewissen den Antrag ausfüllt, läuft dennoch Gefahr die Rechtsverbindlichkeit zu verlieren.

Sollte unser Avatar Bernd auf die Idee kommen eine VZTA zu beantragen in Eigenregie, dort aber mangels Wissen seine T-Shirts als Baumwoll-Ware einkategorisiert, ist die erhaltene verbindliche Zolltarifauskunft nutzlos. Der Antragsteller ist immer für die Angaben verantwortlich. Sind diese falsch auch aus Unwissen heraus, wird eine VZTA ausgestellt, die nicht zur Ware passt.

Was hast Du beim Antrag zu beachten und was solltest Du an Informationen mit geben?

Im Antrag auf einer Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft solltest Du alle Dir bekannten Informationen zu Deinem Produkt angeben. Das ist wichtig, damit der Zöllner, der Deinen Antrag bearbeitet, alle notwendigen Informationen vorliegen hat. Empfehlenswert ist es bei den Kontaktmöglichkeit sowohl die Telefonnummer als auch die Mailadresse zu hinterlegt. Damit ist die Möglichkeit für eine schnelle Rückfrage gewährleistet und der Prozess zieht sich nicht noch länger hin.

Jedem Antrag solltest Du ein Warenmuster beilegen. Wichtig ist hierbei, dass das Warenmuster der Ware entspricht, die Du später auch importieren möchtest. Und damit sind wir dann auch bei der Investition in den Antrag: Dein Warenmuster wird aller Voraussicht nach zerstört werden.

Vertraulichkeit und Veröffentlichung

Alle in Europa erteilten verbindlichen Zolltarifauskünfte werden in einer gemeinsamen Datenbank gespeichert. Auf diese Datenbank kannst Du zugreifen, so wie jeder andere auch. Es kann sein, das Du als Unternehmer keine Angaben zu Deinem Produkt mache möchtest. Stellt Dir vor Bernd möchte neben seiner Fitness-Kleidung noch Nahrungsergänzungsmittel importieren und vertreiben. Mal ungeachtet aller Vorschriften, die hierfür notwendig wären aus den Vorschriften für Lebensmittel, kann er in eine VZTA nicht „weißes Pulver“ reinschreiben. Der Zöllner könnte glaube das es Zement oder Kokain ist. Bernd müsste hier also die Zusammensetzung seiner Supplements weiter geben.

Im Feld 9 des Antrags muss Bernd unbedingt eintragen, das die Daten, Rezepturen etc. vertraulich sind und nicht veröffentlich werden dürfen. Um eine Einschätzung seiner Ware vornehmen zu können, benötigt der Zöllner die genauen Inhaltsangaben. Er ist jedoch in seiner Funktion zur Verschwiegenheit verpflichtet, wenn Bernd als Antragssteller dies verlangt. Die Rezeptur kommt also nicht in die falschen Hände und die Konkurrenten von Bernd haben keinerlei Zugriff darauf. Wichtig ist, dass Bernd bzw. Du dies im Antrag entsprechend vermerkst.

Warum macht der Zoll meine Ware kaputt?

Weil Du ihm mit dem Antrag die Berechtigung dazu erteilt hast. Der Zöllner möchte ja eine Bewertung vornehmen und teilweise ist es dafür notwendig die Ware zu zerstören. Was bedeutet das genau? Wer Teddybären aus China importiert, wird damit leben müssen, dass ein Exemplar im Zuge der Prüfung aufgeschnitten wird um die Stoffe zu prüfen, mit denen die Ware ausgefüllt ist. Du als Unternehmer solltest Dich darüber nicht ärgern, weil es a) nichts bringt und b) der Invest in Deine Rechtssicherheit ist. Was stört Dich also ein Teddybär für 5 Dollar, wenn er Dir danach Hunderte von Euros sparen kann? Genau – nichts J

Bei Waren, die als unhandlich zu betrachten sind, ist die Rücksprache mit dem Zoll zu suchen. Wer Gartenbänke oder Duschen importiert, muss die Ware als Sperrgut schicken. An der Stelle ist es ratsam mit dem Hauptzollamt in Hannover zu sprechen, ob ein Warenmuster benötigt wird. Eine Duschabtrennung ist oftmals nur aus wenigen Stoffen gefertigt, so das es möglich sein kann die Bewertung auch ohne Warenmuster vorzunehmen. Hierzu ist aber das Einverständnis des Zoll erforderlich und kann nicht von Dir entschieden werden. Wenn der Zöllner eine Duschabtrennung sehen will, dann schickst Du ihm eine. Und wenn Du Dich darüber ärgerst, denk an den Einkaufspreis und den Vorteil, den Du aus der VZTA generierst für Dich und Deine Unternehmung.

Der vollständige Antrag geht auf die Reise

Wenn Du als Unternehmer den Antrag nun vollständig ausgefüllt hast, geht das Paket auf die Reise. Dem Paket sollten folgende Dinge beiliegen:

  • Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft im Original und von Dir unterschrieben
  • Ergänzende Unterlagen wie Inhaltsbeschreibungen des Lieferanten, Beipackzettel oder ähnliche Informationen die Du von Deinem Lieferanten bekommst (Zusammensetzung, Herkunft der Stoffe, etc.)
  • Ein Warenmuster bzw.  eine Warenprobe

Und nun Briefmarke drauf und ab dafür. Aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Anträge kann es sich schon hinziehen, bis Du Deine Mitteilung erhälst. Geh bitte von einer Bearbeitungszeit von 3-6 Monaten aus. Du erhälst das Ergebnis in Form ein offiziellen Schreibens dann an die hinterlegten Kontaktdaten und kannst dieses Ergebnis fortan bei der Verzollung Deiner Ware entsprechend verbindlich anführen. Eine verbindliche Zolltarifauskunft übrigens ab Erteilung für 3 Jahre gültig. Danach muss sie erneut beantragt werden, sofern das Produkt noch weiter eingeführt werden soll.

Bist Du mit dem Ergebnis der VZTA nicht zufrieden? Dann kannst Du Dich im Rahmen der Fristen entsprechend organisieren und einen Einspruch einlegen. Dieser muss entsprechend begründet sein, damit der Fall erneut bearbeitet wird. Hier ist das Hinzuziehen eines Fachanwalts überaus ratsam.

Ein Praxistipp für Dich als Unternehmer

Wer heute eine Nische im Internet findet, mit der er Geld verdienen kann, ist oftmals dazu angehalten diese Möglichkeit schnell zu nutzen. Wenn er sich dann als Unternehmen gründet, beim Zoll eine EORI-Nummer beantragt und dann für die Waren eine verbindliche Zolltarifauskunft beantragt, kann schon mal ein halbes Jahr Zeit verlieren.

Ich empfehle hierbei folgendes: gründe Dich in einer Rechtsform Deiner Wahl, stell den Antrag auf die EORI-Nummer und importiere die Ware!

Schätze Deine Ware vorher über den Elektronischen Zolltarif gewissenhaft ein und entscheide Dich lieber für den höheren Zollsatz. Die verbindliche Zolltarifauskunft kannst Du soweit vorbereiten und fügst ihr aus Deiner ersten Lieferung dann ein Warenmuster bei. Das schickst Du dann gesammelt an den Zoll und wartest auf die Antwort. In der Wartezeit importierst Du weiter fröhlich und verzollst auf die bisherige Nummer.

Erhälst Du nun nach der Wartezeit das Ergebnis der VZTA kannst Du eine Antrag auf Erstattung oder Nachverzollung stellen. Lagst Du mit Deiner Einschätzung richtig, hast Du alles richtig gemacht. Es besteht kein Handlungsbedarf und Du konntest in der Zeit die Nische besetzen und Geld verdienen.

Fazit zu einer verbindliche Zolltarifauskunft

  • Du kannst sie beantragen, wenn Du über ein EORI-Nummer verfügst
  • Es ist ratsam sie zu beantragen, da Du damit Rechtssicherheit erlangst
  • Gib dem Zöllner alle Dir verfügbaren Informationen zu Deiner Ware, damit er sie richtig einschätzen kann
  • Du handelst nicht strafbar, wenn Du Ware ohne VZTA importierst. Du solltest Deine wirtschaftlichen Interessen in den Vordergrund stellen, aber parallel dazu die Rechtssicherheit versuchen zu bekommen
  • Der Zoll darf die Ware zerstören – schreib sie ab. Es ist ein Invest in Deine Sicherheit

Was sind Deine Erfahrungen mit der Beantragung einer VZTA? Welche Fragen sind dort hoch gekommen? Schreib es mir gerne in die Kommentare oder kontaktiere mich auch gerne direkt, wenn zu diesem Artikel noch Fragen hast.

 

3 Gedanken zu „Wer stellt Dir eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) aus?“

  1. Bei der Beantragung muss bei Punkt 5. eine Zollnomenkaltur gewählt werden.
    Harmonisiertes System
    Kombinierte Nomenklatur
    TARIC
    Ausfuhrerstattung
    Sonstige
    Was ist hier der Unterschied?
    Ware dir sehr über eine Antwort dankbar.

    1. Hallo Julia,
      vielen Dank für deine Frage.

      Die Zollnomenklatur ist die Einreihung der Ware in den Tarif. Anhand der Beschaffenheit musst du deine Ware in das Warenverzeichnis einkategorisieren. Ein Schrank wäre beispielsweise ein Mobel, Salami Nahrungsmittel und so weiter. Die sich daraus ergebende Nummer, auch Zolltarifnummer genannt, ist dann der Wert der dort eingegeben werden muss. Beantwortet das deine Frage?

      Gruß
      Tobias

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