VZTA

Die verbindliche Zolltarifauskunft vZtA – Vorteile, Nachteile, Unterschiede

Was sind die wesentlichen Gründe für und Vorteile einer VZTA?

  • Rechtsverbindliche Auskunft, wie eine Ware in den Gemeinsamen Zolltarif der EU (Elektronischer Zolltarif „EZT“) einzureihen ist.
  • Zügige Zollabfertigung ohne Ermitteln der Zolltarifnummer.
  • Gewissheit und Planungssicherheit in Bezug auf die Höhe der Einfuhrabgaben wie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
  • Einfachere Prüfung sonstiger Verbote und Beschränkungen (VuB) und dadurch
  • rechtzeitige Beantragung von für die Zollabfertigung nötigen Unterlagen.
  • 3 Jahre Gültigkeit ab dem ersten Gültigkeitstag in der gesamten EU.
  • Bindend für Zollbehörden und dich, den Inhaber.

Was bietet die vZtA nicht?

  • Keine Auskunft über sonstige Verbote und Beschränkungen

Abgesehen von der Zolltarifnummer und damit verbundenen Einfuhrabgaben erteilt der Zoll mit der vZtA keine Auskunft über Verbote und Beschränkungen (VuB). Zu solchen VuB gehören beispielsweise das Chemikalienrecht, Arzneirecht, Markenrecht, Ursprungsrecht oder Lizenzrecht. Zwar ist mit der richtigen Zolltarifnummer der wesentliche Grundstein für diese Prüfung gelegt. Das heißt, dass du nach wie vor selbst prüfen musst, ob zum Beispiel eine „CE“ Bescheinigung oder ein Gesundheitszeugnis erforderlich ist.

  • Dreijährige Gewissheit über Zollsatz und VuB-Papiere

Theoretisch kann es sein, dass sich ein Zollsatz oder VuB Vorschriften für (d)eine Warennummer ändern. So etwas geschieht beispielsweise auf Grund von Handelsabkommen, Embargos oder anderen Maßnahmen. Solche Änderungen sind unwahrscheinlich, aber möglich.

Wenn sich also der Zollsatz für die Zolltarifnummer ändert, kannst du dich als Inhaber nicht auf den ursprünglichen Zollsatz berufen. An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass dies natürlich auch im Falle der Senkung des Zollsatzes gilt. Und im internationalen Handelsrecht wird generell die Senkung der Zollsätze angestrebt.

Was ist der Unterschied zwischen vZtA und unverbindlicher Zolltarifauskunft

Eine unverbindliche Zolltarifauskunft (uZtA) kannst du dir telefonisch oder per E-Mail vom Zoll erteilen lassen. Die vZtA hat durch die Rechtsverbindlichkeit für die Zolltarifnummer natürlich einen deutlich hochwertigeren Charakter. Aus den oben angegebenen Vorteilen ergeben sich auch die weiteren Unterschiede. Dank der richtigen Zolltarifnummer sind – siehe oben – auch die damit verbunden Zollabgaben (Zollsatz, EUST) abgesichert und der nächsten Betriebsprüfung kann entspannt entgegen gesehen werden. Zumindest in Bezug auf die Einfuhrabgaben. Außerdem kann eine uZtA ziemlich zeitaufwendig sein. Zudem kann das Ergebnis – je nach Gesprächspartner – durchaus unterschiedlich ausfallen.

Auf was musst du achten, wenn du eine vZtA besitzt?

Das Wichtigste ist die Nennung der Referenznummer der vZtA in der Zollanmeldung. Dafür gibt es ein spezielles Feld, welches dein Zolldeklarant kennen sollte. 

Zusätzlich muss bei der Zollabfertigung ein Bezug zwischen der beim Zoll vorgeführten, angemeldeten Ware und der verbindlichen Zolltarifauskunft hergestellt werden können. Zum Beispiel anhand von Artikelnummern. Im Zweifel kann die Zollstelle eine Probe entnehmen, die Ware zur Prüfung einschicken und die Einfuhrabgaben dann vorläufig fest setzen. Mit der vZtA kannst du dem aber ebenso entspannt begegnen. 

Die vZtA kann nur der Inhaber nutzen. Inhaber ist derjenige, dem die Auskunft von den Zollbehörden erteilt wurde. Das bist du und daher solltest du auch als Zollanmelder angegeben sein.

Wo und wie kannst du eine vZtA beantragen?

Der entsprechende Antrag vom deutschen Zoll trägt die laufende Nummer 0307. Das vorgesehene Prozedere kannst du hier direkt beim Zoll nachlesen.

Die Antragsformulare für andere EU Mitgliedstaaten findest du hier (Sidebar rechte Seite). Falls du das Beantragen nicht selbst machen möchtest, dann schau’ dir doch unser Angebot dazu an. 

Die vZtA Abfrage – Wo kannst du vZtA recherchieren?

Es gibt diese Datenbank mit allen in der EU ausgestellten vZTA. Inklusive Gültigkeit, Warenbeschreibung, Ort der Erteilung und Rechtsbegründung.

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