Jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet eine Intrastat Meldung abzugeben. Dabei handelt es sich um eine systemische Meldung an das Statistische Bundesamt über die innerhalb der Europäischen Union verbrachten Waren und Dienstleistungen. Diese sind wertmäßig zu erfassen und mitzuteilen, damit die europäischen Einzelstaaten mit Hilfe der Daten eine Außenhandelsstatistik erstellen können.
Wer muss die Intrastat Meldung abgeben?
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Die Intrastat-Meldung ist von Unternehmen in der Europäischen Gemeinschaft abzugeben. Sie dient der Erfassung der Warenverkehre zwischen den Mitgliedsstaaten. Die Rechtsgrundlage für diese Meldung ist die Verordnung 638 aus dem Jahre 2004. In Verbindung mit weiteren Verordnungen wird damit für alle EU-Staaten eine mindeste Datenerfassung der innergemeinschaftlichen Handelsstatistik definiert.
Was wir in der Intrastat-Meldung erfasst?
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