Mustersendung

Wie Du bei der Verzollung einer Mustersendung Geld sparen kannst!

Du erhälst von Deinem Lieferanten ein Sample in einer Mustersendung. Und Du möchtest dieses korrekt in der EU einführen? Dabei lässt sich für Dich als Unternehmer Geld sparen.

Eine Mustersendung kann von den Zollabgaben befreit sein

Grundsätzlich stellt der Import von Musterware die Einfuhr von Nichtgemeinschaftsware in das Zollgebiet der Union dar. Damit ist die Ware auch entsprechend einer zollrechtlichen Behandlung zu unterziehen. Wenn die Mustersendung bestimmte Anforderungen erfüllt ist sie aber von den Zollabgaben befreit.

Warenmuster von geringem Wert

Beginnen wir wieder mit unserem Avatar Bernd. Er hat lange im Internet nach einem Lieferanten gesucht, der ihn aus Fernost mit Ware versorgen kann. Nun hat Bernd einen Hersteller von Fitness-Kleidung in China gefunden. Er fragt beim Lieferanten an, ob er ein paar Musterstücke der Fitness-Kleidung vorab erhalten könnte. An diesen will er die Passform, Tragekomfort und die Qualität testen. Er kann seinen Lieferanten davon überzeugen und dieser schickt ihm ein T-Shirt, einen Stringer und eine Sporthose.

Unter geringem Wert versteht das Zollrecht einen Betrag von 50,00 €. Wichtig ist hier: die Ware muss vom Sinn her der Geschäftsanbahnung dienen. Und das muss offensichtlich erkennbar sein. Was heißt das übersetzt?

Mustersendung für die Geschäftsanbahnung

Im Zollrecht versteht man darunter maximal fünf Stück einer Ware und maximal 50,00 € je Warengruppe. Unter der Warengruppe versteht der Zöllner hierbei verschiedene Modelle. Bereits die Farbe ist ausreichend, wenn sich diese unterscheidet. Verschiedene Größen einer Jacke gelten jedoch als gleiche Warengruppe.

Wenn Bernd also 10 T-Shirts als Mustersendung erhält, davon jeweils zwei in den Größen XS-XL gehören diese alle in die gleiche Warengruppe. Abhängig vom zu veranlagenden Preis ist der Schwellenwert von 50,00 Euro da schnell erreicht.  Unterstellt er würde 5 US-Dollar für ein Muster zahlen müssen, wären das 8 USD x 10 Stück = 80 USD geteilt durch den Devisenkurs. Wird eng.

Sind die T-Shirts in unterschiedlichen Farben sind es zollrechtlich verschiedene Warengruppen. Bernd erhält die Shirts in fünf Farben und jeweils die Größe M und L, müssen nur die Einkaufspreise für die zwei gleichen T-Shirts veranlagt werden. Das sind dann 16 USD je Warengruppe und damit deutlich unter dem Schwellenwert.

WICHTIG: Die Muster dürfen nicht in den freien Verkauf. Sie dürfen nicht an einen Endkunden verkauft werden. Wer dies dennoch tut, macht sich des Zoll- und Steuerbetrugs strafbar.

Warenmuster die als solches gekennzeichnet sind

Die Vorschrift sagt an der Stelle sinngemäß, das Waren die erkennbar als Muster beschaffen sind, ebenfalls zollfrei eingeführt werden können. Konkret heißt das, das die Ware unbrauchbar gemacht werden muss. Wenn Bernd seine Fitness-Kleidung also beispielsweise locht und damit unverkäuflich macht, darf der Wert auch den Schwellenwert von 50,00 € übersteigen.

Alkohole, Branntwein, Tabak und Kaffee sind von dieser Befreiung übrigens ausgeschlossen.

Warensendungen bestehend aus Werbematerialien

Werbematerialien im Sinne des Zollrechts lassen sich in zwei Bereiche unterscheiden: Werbedrucke und Werbegegenstände.

Werbedrucke sind Print-Sendungen wie Kataloge, Betriebsanleitungen und ähnliches. Wichtig bei einer solche Sendung ist, dass der Name des Unternehmens auf dem Werbematerial auf den ersten Blick erkennbar ist. Ferner darf das Gesamtgewicht der Sendung nicht mehr als 1 Kilogramm wiegen.

Nicht zollfrei sind Sendungen, die aus mehreren gleichartigen Artikel bestehen. Dazu gehören auch Werbesendungen die an Kunden verteilt werden soll.

Die Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 87 bis 89 der Zollbefreiungsverordnung. Demnach sind Werbedrucke wie beschrieben von den Zollabgaben befreit.

Werbegegenstände sind ebenfalls zollfrei, wenn sie ihren Zweck erfüllen

Es gibt aber auch noch die Werbegegenstände, die ebenfalls zollfrei eingeführt werden dürfen. Dazu gehören Gegenstände, die mehr oder wenig wertlos sind. Ihre einzige Funktion darf ausschließlich der Werbezweck sein. Dabei ist wichtig, das sie sich von der üblichen Ware des Lieferanten unterscheiden.

Und jetzt werden wir mal ein wenig praxisbezogen. Erhält Bernd von seinem Lieferanten eine Schreibtisch-Unterlage, einen Tisch-Kalender und einen guten Kugelschreiber mit dem eindeutigen Firmenemblem seines Lieferanten, so handelt es sich dabei um eine zollfreie Sendung. Würde der Lieferant für die Pakete an Deine Kunden hingegen 100 Kugelschreiber und 200 Sticker mit seinem Firmenemblem senden wären die Artikel gleichartig und damit zollpflichtig.

Bekommt Bernd für eine Messe-Ausstellung von seinem Lieferanten eine Statue geschickt, die beispielsweise das Hersteller-Emblem oder Maskottchen ist, handelt es sich um einen Werbegegenstand. Namhafte Pharmakonzerne haben übergroße Tabletten aus Plastik auf Messen. Das sind Werbegegenstände. Diese sind zollfrei.

Schickt der Hersteller allerdings Kleidung für eine Schaufensterpuppe, so sind das keine Werbegegenstände mehr. Sie sind dann nicht in der Zollbefreiungsverordnung enthalten und unterliegen dem normalen Steuersatz. Ist das immer so? Vom Grundsatz ist dies so anzuwenden, aber es gibt eine Ausnahme. Und diese kommt jetzt.

Waren für Ausstellungen von Herstellern und Lieferanten

Bernd möchte nun mit seiner Bekleidung auf eine Messe. Und er möchte die neuste Kollektion des Lieferanten dort ausstellen. Der Lieferant stellt ihm die Sachen auch zur Verfügung.

In Artikel 90 der Zollbefreiungsverordnung macht die Vorschrift nochmal eine Rolle rückwärts für Messe- und Ausstellungswaren. Wenn Dein Lieferant bzw. Du sicherstellst, das die Ware auf der Messe verbraucht wird, ist die Einfuhr zollfrei. Das Zollrecht spricht dann von Gebrauchsgütern und Verbrauchsgütern. Was sind die Eigenschaften davon?

  • Die Waren müssen grundsätzlich unentgeltlich überlassen werden
  • Sie müssen grundsätzlich unentgeltlich auf der Messe angeboten werden
  • Der Werbezweck muss eindeutig erkennbar sein
  • Bei Getränken und Nahrungsmitteln dürfen diese nicht verpackt sein (Angebot aus Bechern oder „lose“ von einer Platte)
  • Geräte und Maschinen müssen nach der Messe verbraucht oder vernichtet werden
  • Werbedrucke und Werbegegenstände, die am Stand unentgeltlich „verbraucht“ werden

Zollabgabe oder Zollbefreiung – die Mustersendung muss zollrechtlich abgefertigt werden

Unabhängig davon ob eine Mustersendung zollbefreit ist oder nicht, muss sie dem Zoll bekannt sein. Der Antrag auf Zollbefreiung muss bei der Zollabfertigung gestellt werden. Darüber entscheidet der zuständige Zöllner vor Ort und erst dann kann die Ware auf Reise gehen.

Wer eine Mustersendung als Unternehmer nicht beim Zoll anmeldet, bewegt Nichtgemeinschaftsware in der Union. Das widerspricht dem Gesetz und kann folglich geahndet werden. Es empfiehlt sich also unbedingt auch die Mustersendungen anzumelden und zollrechtlich sauber einzuführen.

Fazit zu einer Mustersendung

Eine Mustersendung aus einem Drittland unterliegt der Behandlung durch den Zoll. Die Zollbefreiungs-Verordnung bietet Möglichkeiten Werbedrucke und Werbegegenstände zollfrei einzuführen, wenn sie

  • von geringem Wert je Warengruppe sind
  • einzelne Gegenstände für Deine Werbezwecke als Unternehmer sind
  • Werbematerialien für Messen und Ausstellungen sind, die kostenlos überlassen werden
  • Der Antrag auf Zollbefreiung ist bei der Einfuhr zu stellen. Es entfallen sowohl die Zollabgaben als auch die Einfuhrumsatzsteuerabgaben für Dich als Unternehmer
  • Praxistipp: Dein Lieferanten soll inflationär „sample“ auf die Ware und auf die Sendung schreiben. Zusätzlich soll er die Rechnung entsprechend ausstellen, damit es keinerlei Spekulationen um den Warenwert geben kann.

Hast Du Deine Mustersendungen bisher so durch den Zoll gebracht? Was sind Deine Erfahrungen mit der Einfuhr von Werbemateralien?

3 Gedanken zu „Wie Du bei der Verzollung einer Mustersendung Geld sparen kannst!“

    1. Hey Katrin, danke, das freut uns sehr! Schließlich wollen wir mit unserem Blog ein wenig Licht in die nicht immer leicht zu verstehenden Zollregelungen bringen:) In Bezug auf Amazon FBA, aber auch darüber hinaus. Danke!

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