Einfuhrbestimmungen für die Schweiz

Wo finde ich die Einfuhrbestimmungen für die Schweiz?

Wer in die Schweiz Waren ausführen möchte, sollte sich mit den Einfuhrbestimmungen für die Schweiz beschäftigen. Dies dient vor allem der eigenen Absicherung, kann aber auch für deinen Endkunden von Vorteil sein. Grundsätzlich: beim Import von Waren in die Schweiz ist immer der Empfänger verantwortlich! Das bedeutet im Umkehrschluss, dass du an der Grenze die Verantwortung abgibst an deinen Käufer.

Wir wollen aber unseren Kunden einen Mehrwert bieten um spätere Überraschungen zu vermeiden. Und damit kommt unser Avatar Bernd wieder auf die Bühne.

Wo findest du Informationen zum Schweizer Zoll und die Einfuhrbestimmungen für die Schweiz?

Nun, stellen wir uns vor Bernd erhält eine Bestellung von einem Kunden über seinen Webshop. Er soll Fitness-Kleidung im Wert von 150 € netto liefern. Sicherlich kann er die Ware nun einpacken und los schicken, aber ist damit sein Risiko begrenzt und erledigt? Wohl kaum.

Bernd beschließt die große Welt des Internet zu befragen und findet dort die Seite der schweizerischen Behörden: Schweizer Behörden online

Wie du sehen kannst sind die Schweizer darauf vorbereitet Waren in ihr Land einzuführen 🙂 Die Optik ist wirklich gut gemacht und verlinkt direkt in die richtigen Bereichen. Bernd möchte nun prüfen, was mit seiner Ware bei der zollrechtlichen Abfertigung in der Schweiz passieren wird. Da es sich um einen B2C-Kauf handelt, d.h. er liefert an einen Privatkunden in der Schweiz, wählt er den entsprechenden Link „Wie Sie im Ausland gerkaufte Waren privat verzollen“ an. Sehr schnell wirst du erkennen, dass es sich bei dem Link um den Grenzübertritt von Waren handelt, die im Ausland gekauft wurden. Es geht nicht um solche Waren die per Post versendet werden. Wäre der Kunde also bei Bernd im Lager gewesen und hätte die Ware dort gekauft und würde mit dem Auto zurück in die Schweiz fahren, käme die entsprechende Art und Weise der Verzollung an der Grenze für ihn in Betracht.

In unserem Beispiel sprechen wir allerdings vom Versand der Ware per Post und welche Einfuhrbestimmungen in die Schweiz zu beachten sind. Richtiger wäre hier die Anwahl des Kasten „Waren im Ausland bestellen“.

Freigrenzen, Begrenzungen und weitere Einfuhrbestimmungen für die Schweiz

Bernd findet dort nun diverse Informationen zu seinem Vorhaben. Unter anderem liest er folgenden Satz:

Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge werden nicht erhoben, sofern sie höchstens 5 Franken pro Zollanmeldung ausmachen. Auf Sendungen mit einem Wert bis 62 Franken inklusive Kosten für Transport, Verzollung, Versicherung, Zollabgaben etc. (beim MWST-Satz von 8 %) oder 200 Franken (beim MWST-Satz von 2,5 %.) müssen also keine Steuern bezahlt werden.

Die erste Erkenntis aus dem Abschnitt: die Schweizer rechnen in ihrer eigenen Währung, dem Franken. Das ist natürlich logisch beim Import.

Die Umrechnung von Franken in Euro kannst du unter anderem hier vornehmen: finanzen.net Währungsumrechner

Nun muss Bernd seinen Warenwert entsprechend in Franken umrechnen. Nach heutigem Stand hat seine Ware eine Wert von rund 162 Franken. Die nächste Frage die sich nun stellt ist der anfallende Mehrwertsteuersatz für die Ware. Wir hatten ja damals in einem Artikel zum Zolltarif ermittelt, dass die Zolltarifnummer für die Waren von Bernd auf 6109 9020 00 0 lautet.

Auf der Seite der Eidgenössischen Zollverwaltung findet sich ähnlichem dem TARIC-Rechner das schweizerische Pendant. Hier spricht man vom Tares-Code, mit Hilfe dessen die Waren in den Tarif eingereiht werden. Mit Hilfe der damals ermittelten Zolltarifnummer wird man hier leider kein Ergebnis bekommen. Du kannst aber den HS-Code, das bedeutet die ersten vier Stellen deines Codes nutzen und wirst die richtige Einreihung damit findet. In der Schweiz wird die Ware unter dem Zollcode 6109.9000 geführt. Wenn du in der Ansicht dann auf den Geld-Button klickst für die Abgaben („Zeige alle Ansätze“) erhältst du eine Übersicht. Dort solltest auf den Reiter „Anzeige Details“ klicken und wirst feststellen, dass es keine Abgaben für Waren aus der EU gibt und die Ware mit einem Mehrwertsteuersatz von 8% geführt wird.

Die Mehrwertsteuer in der Schweiz

Grundsätzlich unterscheiden die Schweizer ähnlich wie die deutschen nach einem allgemeinen Satz von 8% für Waren und Dienstleistungen sowie einem vergünstigten Satz von 2,5% für Dinge des täglichen Leben.

Eine Besonderheit gibt es noch: Hotelübernachtungen werden mit 3,8% versteuert, wobei sie für unser Beispiel irrelevant sind. Weitere Informationen dazu findest du du auf der Seite der Schweizer Behörden online.

Zollabgaben, Steuerbelastungen und Einfuhrbestimmungen für die Schweiz für unsere Beispiel-Lieferung

Bernd hat sich nun informiert und es kann folgendes festgehalten werden:

  • seine Ware hat einen Wert von 150 Euro beziehungsweise 162 Franken
  • seine Ware wird in der Schweiz mit dem Zollcode 6109.9000 geführt und bei einem Import aus der EU mit 0% verzollt
  • die Ware wird in der Schweiz mit 8% Mehrwertsteuer geführt

Zu prüfen ist nun noch, ob die Mehrwertsteuerbeträge für die Lieferung kleiner 5 Franken sind. Gemäß der oben verlinkten Angaben wäre die Sendung dann steuerfrei für den Empfänger zur Einfuhr.

Einfache Rechnung: 8 % von 162 Franken = 12,96 Franken

Damit liegt der Warenwert über der Freigrenze und der Kunde von Bernd muss für die Sendung entsprechende Abgaben leisten.

Was muss Bernd nun tun?

Da in diesem Fall sein Kunde bereits bestellt hat, packt er die Ware entsprechend ein und macht sie versandfertig. Um eine problemlose Ausfuhr zu gewährleisten, muss er eine Zollinhaltserklärung ausfüllen.

Bei der Ausfuhr lässt der deutsche Zoll einige Ausnahme zu, bei denen keine Ausfuhrmeldung gemacht werden. Eine davon, und in unserem Beispiel die wichtigste, ist folgende:

Postsendungen die zu kommerziellen Zwecken bestimmt sind, aber deren Wert kleiner 1.000 Euro nicht überschreitet (…)

Folglich kann Bernd die Ware verpacken, die Rechnung beilegen und muss auf dem Paket die Zollinhaltserklärung korrekt ausfüllen. Seine Arbeit ist an der Stelle getan.

Seinem Kunden in der Schweiz kann er nun entsprechend die Sendungsnummer mitteilen sowie den Tares-Code den er ermittelt hat. Mit der Hilfe kann dieser nun die Einfuhrbestimmungen für die Schweiz einsehen. Er sollte aber unbedingt den Hinweis darauf geben, dass der Kunde für die Ware bei der Einfuhr verantwortlich ist und er lediglich eine Hilfestellung geben kann.

 

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